Informationen rund um die Zukunft der Medizintechnik und deren Einflussfaktoren, Einsatzgebiete, Finanzierbarkeit sowie Absicherung.

Die Krankenkassen

Die Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen und weitere gesetzliche Regelungen (Zulassungsverfahren, Studien etc.) sind - ebenso wie die Produkteigenschaften,  sozialdemografische Rahmenbedingungen, die Akzeptanz bei Anwendern und Patienten, das Marketing des Produzenten usw. - wichtige Kriterien für die Einführung medizintechnischer Produkte in die Praxis und deren Markterfolg.

Die Gesetzliche Krankenversicherung und Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des Deutschen Gesundheitssystems. Ihr Aufgabengebiet dient der Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit aller Versicherten. Dabei haben alle Versicherten einen Anspruch auf die gleichen Leistungen. Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch verankert. Sie sollen zweckmäßig und ausreichend sein und wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht überschreiten.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen. Der Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich und es ist durchaus möglich, dass Familienangehörige in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden können. Dazu zählen alle Kinder denen Kindergeld gewährt werden. Außerdem können Ehegatten, die über gar kein oder ein geringes Einkommen verfügen, in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Dies sind grundlegende Vorteile gegenüber der privaten Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung muss jedes Mitglied seinen eigenen Beitrag zahlen. Dieser richtet sich nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter, Geschlecht und Gesundheitsstatus.
Während grundsätzlich jeder Arbeiter ein Anrecht auf die gesetzliche Krankenversicherung hat, ist der Personenkreis der sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen kann, eingegrenzt. Hierzu zählen in erster Linie Selbständige, Freiberufler und Angestellte mit einem Mindesteinkommen. Genaue Informationen hierzu und die genauen Beiträge können bei den einzelnen Versicherungen erfragt werden.
Generell kann ein Versicherter wählen für welche gesetzliche Krankenkasse er sich entscheidet. Es gibt dabei unterschiedliche Krankenversicherungen die sich durch ihre Art unterscheiden können wie beispielsweise die Orts-, die Betriebs- oder die Innungskrankenkassen. Wenn sich ein Versicherter für eine Krankenkasse entschieden hat ist er 12 Monate daran gebunden. Nach dieser Zeit kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen und in eine andere Krankenkasse wechseln.

Viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung fühlen sich gegenüber den Leistungen in der Privatkrankenversicherung benachteiligt. Versicherte in der Privatkrankenversicherung haben beispielsweise die Möglichkeit der freien Arztwahl. Außerdem können sie durch die Wahl von bestimmten Zusatztarifen ihre Versicherung individuell gestalten.
Auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit von Wahltarifen. Dadurch haben sie zusätzliche Möglichkeiten um für die eigene Situationen Freiräume, bzw. Zusatzbedingungen zu vereinbaren. Ein Versicherter, der sich für einen Wahltarif entscheidet ist an diesen für 36 Monate gebunden. Nach dieser Frist kann er sich gegebenenfalls wieder umorientieren. Genaue Informationen zu den einzelnen Tarifen geben die zuständigen, gesetzlichen Krankenkassen direkt vor Ort.
Eine andere Möglichkeit um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken geben private Versicherungen. Der Versicherte kann beispielsweise durch eine Pflegezusatzversicherung seinen eigenen Schutz vergrößern und auf die persönlichen Bedürfnisse zuschneiden.